Unsere Arbeits-
bereiche

Kollektives
Arbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht werden Interessengegensätze zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsräte/Personalräte) durch Verhandlungen zum Ausgleich gebracht. Teilweise finden diese unter dem Druck einer ansonsten ergehenden Entscheidung eines Dritten (Einigungsstelle oder Arbeitsgerichtsbarkeit) statt. Jede Verhandlung beginnt mit einer guten Vorbereitung, die wir nach dem [hier] beschriebenen Verfahren vornehmen.

Individual-
Arbeitsrecht

Gestaltungs- und Streitfragen rund um das einzelne Arbeitsverhältnis gilt es im Bereich des Individualarbeitsrechts zu lösen. Dabei stellen sich alle Rechtsfragen, die in den zeitlichen Stadien des Arbeitsverhältnisses von Bewerber:inauswahl, Vertragsschluss, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten und sich inhaltlich auf alle Fragen von A bis Z (Ausschreibung einer Stelle bis Zeugnis) erstrecken.

Erbrecht &
Unternehmens-
nachfolge

Fragen der Übertragung von Aufgaben und Vermögen auf die nächste Generation stellen sich in den Bereichen Unternehmensnachfolge und Erbrecht. Hier geht es häufig um die rechtssichere und steuerlich sinnvolle Gestaltung dieser Fragen (insbesondere Gestaltung von Testamenten einschließlich Testamentsvollstreckung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen) aber auch um gerichtliche Durchsetzung von Interessen. Nicht selten haben diese Fragen auslandsbezug, wenn sich Vermögen (insbesondere Grundstücke) in anderen Ländern befindet.

Rechts-
beziehung
der Organe

Unternehmensleitungsorgane (Vorstand/Geschäftsführung) und Unternehmenskontrollorgane (Aufsichtsrat/Beirat) haben jeweils eigene innere Organisationsstrukturen und Kompetenzanforderungen. Hier gibt es je nach Branche (aufsichtsrechtlich relevant oder nicht) und Eigentümerstruktur (Aktienmarkt oder Familienunternehmen) unterschiedliche rechtliche Anforderungen an die Besetzung und Arbeitsweise dieser Organe. Diese sowie sich daraus ergebende Folgefragen (z.B.: Gestaltung der Corporate Governance, Organhaftung) werden durch Unternehmenssatzung, Anstellungsverträge, Geschäftsordnungen sowie entsprechende Gesetze geregelt. Wir begleiten Dich bei Gestaltungsfragen und Streitigkeiten in diesem Gebiet.

Verhandlungen

Die Lösung rechtlicher Fragen und Probleme sind durch Interessengegensätze gekennzeichnet. In betrieblichen Situationen arbeiten die Streitbeteiligten in der Regel auch nach dessen Beilegung zusammen. Diese Situation stellt andere Anforderungen als einmalige schnelle Transaktionsgeschäfte an die Verhandler.

Vorträge &
Schulungen

Zu allen Beratungsthemen bieten wir Vorträge und Schulungen an. Dabei vermitteln und erarbeiten wir Wissen nach standardisierten spezifischen Lösungswegen für die konkreten Herausforderungen Deines Unternehmens. In Zusammenarbeit mit Deinen Fachleuten aus dem Personalbereich und den Vorstands- und Aufsichtsratssekretariaten können wir so Eure Arbeit auf ein neues Level heben.