Vergütung

erste Zusammen-
arbeit

Die erste Befassung mit einer Angelegenheit, einschließlich einer ersten Prüfung damit zusammenhängender
(Vertrags-) Unterlagen (ca. 10 – 15 Seiten in üblicher Schriftgröße und -abstand, nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen).

 

210,00 EUR

zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer

249,90 EUR

bei Endverbraucher:innen

Diese Erstberatung erfolgt sobald wir die Übernahme der Beratung per Mail bestätigt haben und der Vergütungsbetrag überwiesen wurde. 

Mit der Vereinbarung über eine weitere Zusammenarbeit verständigen wir uns über die Eckpunkte unserer Vergütung.

Ausgangspunkt der Vergütung ist der zeitliche Aufwand des Mandats sowie die finanzielle Bedeutung der Angelegenheit. Dabei stellen wir eine Stundensatz in Rechnung, zuzüglich einer Büropauschale je Stunde in Höhe von 15%. Hinzu kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer.

Wir werden hierzu einen Vorschlag machen, diesen werden wir dann besprechen und uns über diese und die damit zusammenhängenden Fragen verständigen.

Da erfahrungsgemäß am Beginn des Mandats ein höherer Aufwand für die Bearbeitung erforderlich ist, werden wir uns über einen Vorschuss verständigen. Dieser beträgt üblicherweise 25% des von uns gemeinsam abgeschätzten Orientierungsrahmens.

Das Honorar wird nach Zeitabschnitten (in der Regel zweiwöchentlich) abgerechnet.

Wir rechnen ausschließlich persönlich ab und nur gegenüber unseren Mandant:innen. Dies bedeutet, dass wir keine Inkassounternehmen einschalten und nicht gegenüber Rechtsschutzversicherungen abrechnen.